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12-Stunden-Festival am 25./26.Juni 2021 in
Olszyna (PL)

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                                                             Nennung KIDS

Dein TEAMNAME *
Dein Teamchef
Mobil-Nummer Teamchef
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Dein Namen bitte *
Vorname
Sind Deine Daten bei endurance-masters.com bekannt? *
Hast Du eine 2021 Dauerstartnummer? *
Deine endurance-masters.com - STARTNUMMER
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Postleitzahl
Ort
Straße
e-mail
Geburtstag
Rennfahrzeug, Marke, Typ
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Nenngeld exklusive Transponder, inklusive 10,- € Catering-Gutschein_Kids


Bitte bezahle das Nenngeld                                               Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG

auf folgendes Konto:                                                          IBAN:    DE42 1706 2428 0200 3574 99

                                                                                           BIC:      GENODEF1BKW

                                                                                           Kontoinhaber: vdm-services, v.der Marwitz, endurance-masters
                                                                                           Betrifft: 12h-Festival-2021

 

 

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Hast Du eine DMSB-Lizenz?
DMSB-Lizenznummer
Bist Du DMV-Mitglied?
Deine DMV-Mitgliedsnummer

 

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestätigt mit seiner / ihrer Unterschrift unter dem Nennformular, dass alle hier gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
Er / sie erkennt mit seiner / ihrer Unterschrift alle für die Veranstaltung geltenden Wettbewerbsbestimmungen (Serienreglement, Ausschreibung des Veranstalters, eventuell erlassene Bulletins) an.

Erklärung des Teilnehmers
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
- die Mitgliedsverbände des DMSB (ADAC und seine Regionalclubs, DMV, AvD, ADMV), deren Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter,
- den Promotor/Serienorganisator,
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstrecken- und Geländeeigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen
zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

 

Gelesen und akzeptiert

Bitte den Haftungsauschluß durchlesen.

Der Haftungsausschluß muss bei er Dokumentenabnahme persönlich unterschrieben werden.

Achtung: Bei den Youngstern und den Kids müssen ALLE Sorgerechtsberechtigten persönlich unterschreiben.

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