AUSSCHREIBUNG
1. Grundlagen der Veranstaltung
Das endurance-masters-12h-Festival 2021 ist eine offen ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsport-Clubveranstaltung für Fahrer von Quads, ATVs und SxS im Cross-Country-Modus und wird als Clubmeisterschaft des endurance-master-Club n.e.V. im DMV gewertet.
Die Veranstaltungs-Ausschreibung wird vom DMV genehmigt.
Wegen der langen Renndistanz und der Fahrten bei Dunkelheit wird ausdrücklich auf das erhöhte Unfallrisiko hingewiesen!
Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt jedoch dem in der genehmigten Ausschreibung benannten Schiedsgericht.
2. Termin/Veranstaltungsort/Veranstalter
Die Veranstaltung findet vom 24. bis 26.06.2021 auf dem Motorsportgelände der
Alchemia Adventure SP z.o.o. in Olszyna (PL) statt.
Veranstalter:
endurance-masters n.e.V. im DMV
Nebenstraße 3, D-15848 Rietz-Neuendorf
Veranstaltungsort:
Alchemia Adventure SP z.o.o.
PL 59-830 Olszyna
Ul.Legnicke 71A
ORGANISATION:
Rennleitung: Hans-Georg v.der Marwitz
Schiedsgericht: Andreas Kreis, Jacek Liszkowski, tba
Technische Abnahme: Thomas Kubat
Zeitnahme: Christian Schott
Medizinische Versorgung: mtb medical, Wrozlaw
3. NENNUNG/Startgebühr
Die Nennung ist ausschließlich online unter https://12h.endurance-masters.com möglich. Beim Nennformular müssen die Angaben zum Fahrer eines jeden Teams vollständig ausgefüllt werden. Der jeweils erste Fahrer, der im Formular angegeben wird, ist der „Teamchchef" und somit Ansprechpartner (für Nennungsbestätigung usw.). Jeder Fahrer muss aber separat eine Nennung abgeben und vor Ort bei der Dokumentenabnahme einen Haftungsausschluss unterschreiben. Alle Teilnehmer lösen für das endurance-masters-Festival 2021 eine kostenfreie Tagesmitgliedschaft beim endurance-masters-Club n.e.V.
Die Nennung gilt erst mit Zahlungseingang des Nenngeldes als abgegeben.
Die Startberechtigung wird nach Zahlungseingang vergeben. Der Veranstalter (Promoter) ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurück zu bezahlen.
Die Startgebühren betragen:
3.1 KIDS 12h-Challenge (3 x 20 Minuten) | 60,- € pro Fahrer |
3.2 YOUNGSTER 12h-Festival (3 x 30 Minuten) | 80,- € pro Fahrer |
3.3 2er-Team-Class (min. 2 Fahrer, max. 1 Fahrzeug pro Fahrer) | 125,- € proFahrer |
3.4 3er-Team-Class (min. 3 Fahrer, max 1 Fahrzeug pro Fahrer) | 115,- € pro Fahrer |
3.5 IronMan (1 Fahrer / 1 Fahrzeug) | 150,– € pro Fahrer |
3.6 SXS - 12h-Festival (1 Fahrer / 1 Fahrzeug) | 150,- € pro Fahrer |
Beifahrer |
50,- € |
jede Nennung inklusive 10,- € Voucher für Catering
Das Nenngeld muss spätestens bis zum Nennungsschluss überwiesen sein.
Bezahlung vor Ort ist möglich, wir müssen dann für die zusätzliche 20 Euro zusätzlich berechnen.
Als Nennungsbestätigung wird eine Starterliste auf der Internetseite veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. Ca. 10 Tage vor der Veranstaltung bekommt jeder Teamchef eine e-mail mit allen Unterlagen und Infos zum Rennen zugeschickt. Bitte auf gültige e-mail Adresse achten!
Jeder Fahrer hat für sich, einen weiteren Helfer und je ein Fahrzeug (Transporter / Camper) freien Eintritt/Zufahrt zum Eventgelände.
Für das endurance-masters-12h-Festival 2021 ist der 2.6.2021 als Nennungsschluß (maßgebend ist der Zahlungseingang des Nenngeldes beim Promoter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:
Absage bis Nennungsschluss: | 10,- € |
Absage nach Nennungsschluss bis 3 Tage vor Veranstaltung: | 30,- € |
Absage weniger als 3 Tage
vor der Veranstaltung: |
100 % der Nenngebühr |
Absagen sollten per e-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) dem Promoter mitgeteilt werden.
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren zurück bezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.
4.1 Technische Bestimmungen Quads und ATVs
Für die Rennen des endurance-masters 12-h-Festival sind Quads und ATVs zugelassen. Die Rennfahrzeuge müssen nicht zum Straßenverkehr zugelassen sein.
• In den „Iron-Man-Klassen“ muss die gesamte Renndistanz mit ein und demselben Fahrzeug gefahren werden.
Die von den Teams eingesetzten, und von der technischen Kontrolle abgenommenen Fahrzeuge, dürfen innerhalb eines Teams getauscht werden.
• Die Fahrzeuge dürfen eine Lärmemission von 114 dB (DMSB-2m-Messung) nicht überschreiten.
• Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein.
• Bei Quads/ATVs mit offenem Fußraum müssen Nerfbars verbaut sein.
• Alle Fahrzeuge benötigen einen Kill-Switch mit Reißleine.
• Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrzeuge die sicherheitsbedingte Mängel haben, nicht zum Rennen zuzulassen.
• Da ein Teil der Renndistanz bei Dunkelheit absolviert wird, ist ein funktionierendes Fahr-Licht vorgeschrieben. Jeder Fahrer muss in jedem Fall zwei funktionierende, batteriebetriebene „Fahrradblinklichter" mitführen, wobei eines an der Rückseite des Helmes und eines am der Heck der Maschine befestigt ist. Die Blinkfunktion muss während der gesamten Veranstaltung gewährleistet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Strecke nicht beleuchtet ist! Dem Veranstalter ist es freigestellt, mangelhaft beleuchtete Fahrzeuge (weniger als 2 Fahrradblinklichter hinten) aus dem Rennen zu nehmen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit den Mangel abzustellen und kann nach Freigabe durch den Sportkommissar das Rennen wieder aufnehmen.
Alle Fahrer eines Teams müssen gemeinsam bei der Papierabnahme erscheinen und einen gesonderten Haftungsverzicht unterschreiben! Es ist zwingend notwendig, dass alle FAHRER eines Teams den Haftungsverzicht unterschreiben.
Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung spezielle Pandemie-bedingten staatlich angeordnete Vorschriften erlassen werden (z.B. spezielles Hygienkonzept), so gelten diese Vorschriften durch die Abgabe der Nennung als anerkannt.
4.2. Technische Vorschriften SxS und Buggys
• Überrollkäfig: es gelten die FIA-Vorschriften Anhang J als Empfehlung
• Zertifizierte H-Gurte (racing-type mit zentralem Verschlussmechanismus) müssen an allen an allen Sitzplätzen, die im Rennen genutzt werden, vorhanden sein
• Es muss ein 2kg-Feuerlöscher, der vom Fahrerplatz aus erreicht werden kann, im Fahrzeug sicher montiert sein. Zudem muss ein 2kg-Feuerlöscher, der von außerhalb des Fahrzeuges erreicht werden kann, auf der Fahrerseite hinten am Überollkäfig sicher befestigt sein.
Alternativ kann eine zentrale 4kg-Feuerlöschanlage im Fahrzeug installiert sein.
• Die Fahrzeuge müssen mit 2 Rückspiegel ausgestattet sein
• Die Fahrzeuge müssen mit hoch montierten, blinkenden rote Rückleuchten ausgerüstet sein, die direkt von der Batterie unabhängig vom zentralen Hauptschalter eingespeist werden.
• Die Fahrzeuge müssen mit 2 zusätzlichen, hoch montierten zusätzlichen Bremsleuchten ausgestattet sein
• Alle Fahrzeuge benötigen auf dem Dach des Fahrzeugs montierte, beidseitig lesbare weiße Startnummerntafeln (25 x 30 cm), die bei Rennen, die in der Dunkelheit ausgetragen werden, beleuchtet sein müssen.
• Die Side-X-Sides müssen über einen Elektro-Hauptschalter verfügen, der das gesamte Fahrzeug von der Batterie trennt und von Innen und Außen zu bedienen ist. Der Hauptschalter muss außen mit einem Blauen Dreieck markiert sein.
• Die Fahrzeuge benötigen an der Hinterachse Schmutzlappen, die sicherstellen, dass mindestens 180 Grad des Radumfangs abgedeckt sind.
• Maximale Fahrzeugbreite 2000 mm
• Es ist Pflicht Trennwände zwischen der Kühlung und der Fahrerkabine, dem Brennstofftank und der Fahrerkabine, sowie der Batterie und der Fahrerkabine zu installieren, um die Besatzung im Falle von Undichtigkeiten keinen Verbrennungen, oder Kontakten durch gefährliche Betriebflüssigkeiten auszusetzen. Leitungen des Kühlsystems in der Fahrerkabine müssen aus Metall bestehen und eventuelle elastische Verbindungen müssen sich außerhalb der Fahrerkabine befinden. Brennstoffleitungen dürfen nicht durch die Fahrerkabine verlegt werden.
• Die Reifenwahl bei den Läufen ist freigestellt.
• Im Rahmen der Technischen Abnahme wird jedes Fahrzeug einer Geräuschkontrolle unterzogen. Der maximal zulässige Geräuschpegel beträgt für alle Klassen 114 dB(A) unter Anwendung der für Enduro gültigen 2-m-Messmethode
Es gilt prinzipiell der Grundsatz:
Alles was nicht ausdrucklich erlaubt ist, ist verboten!
Folgende Klassen sind beim endurance-masters-12h-Festival ausgeschrieben:
6.1 KIDS Die KIDS-Läufe zählen zur Deutschen-DMV-Cross-Country-Meisterschaft. Die Punkte der beiden besten Läufe werden fürs Championat gewertet, der schlechteste der 3 Läufe zählt als lokaler Streichlauf. Ein Erziehungsberechtigter jedes Fahrer muss vor Ort sein.
6.1.1 KIDS 4-Takt
Alter: 6- 9 Jahre
Fahrzeuge: SERIENQUADS mit Viertaktmotor
bis 90 ccm, Automatik- oder CVTGetriebe,
maximale Radgröße hi 18“
6.1.2 KIDS Pro
Alter: 8-11 Jahre
Fahrzeuge: QUADS: Hybrid-Fahrzeuge möglich.
(Chassis und Motor nicht vom gleichen Hersteller)
2-Takt, max 100 ccm, CVT
4-Takt, max 125 ccm, CVT,
max. Radgröße hinten 18“.
6.2. YOUNGSTER
Die YOUNGSTER-Läufe zählen zur Deutschen-DMV-Cross-Country-Meisterschaft. Die Punkte der beiden besten Läufe werden fürs Championat gewertet, der schlechteste der 3 Läufe zählt als lokaler Streichlauf.
Alter: 10-14 Jahre (Geburtsjahr 2007 – 2011) Jahrgangsregelung
Fahrzeuge: SERIENQUADS,
Viertakter mit 2-Ventil-Technik, maximal 300 cm3, Schaltgetriebe
Viertakter mit 4-Ventil-Technik bis 300 ccm, CVT-Getriebe
Zweitakter mit maximal 110 ccm, Hubraum, Getriebe frei
YOUNGSTER 2: Leistungsreduzierte Yamaha YFZ 450R-Y **
Ein Erziehungsberechtigter jedes Fahrer muss vor Ort sein.
Der Veranstalter (Promoter) behält sich das Recht vor die Kids- und die Youngster-Rennen abzusagen, wenn nicht bis zum Nennungsschluss mindestens 8 Fahrer pro Klasse eine verbindliche Nennung abgegeben haben.
6.3. IRON-MAN
Alter: Volljährig (Stichtagsregelung 23.Juni 2021)
• Iron-Man (1 Fahrer, 1 Fahrzeug)
Fahrzeuge: Quads und ATV, Hubraum frei
6.4.1 ZWEIER-TEAMS
Alter: Volljährig (Stichtagsregelung 23.Juni 2021)
• Team (min. 2 Fahrer, max 1 Fahrzeug pro Fahrer)
Fahrzeuge: Quads und ATVs, Hubraum frei
Jeder Fahrer darf in jedem Lauf maximal 80 Prozent der Renndistanz des klassenbesten Teams gefahren sein.
6.4.2 DREIER-TEAMS
Teams, in denen Jugendliche beim Rennen antreten (Geburtsjahr 2006 – 2003) dürfen nur als Dreierteams an den Start gehen. Jeder Fahrer muss in jedem Lauf mindestens 20 Prozent der Renndistanz des Teams fahren. 1 Fahrer muss volljährig sein.
• Dreier-Team (3 Fahrer. max 1 Fahrzeug pro Fahrer)
Teams, in denen Jugendliche beim Rennen antreten (Geburtsjahr 2006 – 2003) dürfen nur als Dreierteams an den Start gehen.
• Jeder Fahrer darf in jedem Lauf maximal 60 Prozent der Renndistanz des klassenbesten Teams gefahren sein.
6.5. SxS, BUGGYS
Die addierten Ergebnisse der drei SxS-Rennen zählen zur
Deutschen DMV-Cross-Country-Meisterschaft für SXS und Buggys.
Um gewertet zu werden muss jeder Fahrer in jedem Lauf mindestens 20 Prozent der Renndistanz des Klassenbesten fahren. Bei 4 gefahrenen und gewerteten Läufen werden für die Deutsche DMV-Cross-Country-Meisterschaft doppelte Wertungspunkte vergeben.
Alter: Mindestalter 18 Jahre (Jahrgangsregelung) ab Geburtsjahr 2003
Fahrzeuge: SxS open (siehe technische Spezifikation)
: SxS Sport
Es gelten die technischen Bestimmungen der Deutschen DMV-Cross-Country-Meisterschaft für SxS und Buggys.
7.1 START, RENNABLAUF und AUSWERTUNG
Vor jedem Rennlauf findet eine kurze Fahrerbesprechung statt, an der alle Fahrer, die am jeweiligen Rennen starten wollen, teilnehmen müssen.
Spätestens zum Beginn der Fahrerbesprechung müssen alle Fahrzeuge (mit denen jeweils der Start gefahren wird) am Vorstart stehen. Es wird klassenweise aus gekennzeichneten Flächen heraus gestartet. Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben. Der Fahrer in den Iron-Man-Klassen bzw. das Team, das nach Ablauf der Renndistanz die meisten Runden gefahren hat, ist Sieger. Alle Klassen werden getrennt gewertet. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Die Auswertung findet mittels Zeitnahme-Transponder statt.
Sollten in den „Team-Klassen" eine oder mehrere Maschinen eines Teams ausfallen, dann dürfen die Fahrer auch auf den verbleibenden Maschinen des eigenen Teams fahren. Die Benutzung teamfremder Maschinen ist (auch außerhalb der Wertung) verboten! Fahrer- und Maschinenwechsel dürfen nur in der Wechselzone stattfinden! Wenn ein Fahrer auf der Strecke ausfällt, darf er zu Fuß zurück zur Wechselzone und den Teamkollegen „abklatschen”. Die angebrochene Runde wird dann nicht gewertet.
Der Service an allen Maschinen darf nur innerhalb der Wechsel- und Tankzone durchgeführt werden. Sämtliche Maschinen, die an dem Rennen teilnehmen, müssen während des Rennens in der Wechselzone (Service-Zone) verbleiben.
Jedes Team muss einen funktionsfähigen 4kg-Feuerlöscher gut sichtbar in der vom Team genutzten Service Zone stehen haben!
Eine Tankmatte 1 x 2 m in der Service-Zone ist Pflicht.
Es werden folgende Rennen gefahren:
KIDS: 3 Läufe à 20 Minuten (siehe Zeitplan) | ||
1.Lauf | 20 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
2.Lauf | 20 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
3.Lauf | 20 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
GESAMT | 60 Minuten |
2 Läufe in Addition zählen zur Deutschen DMV-Cross-Country-Meisterschaft, ein Lauf wird als Streichlauf in der Meisterschafts-Wertung gewertet
YOUNGSTER: 3 Läufe à 30 Minuten (siehe Zeitplan) | ||
1.Lauf | 30 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
2.Lauf | 30 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
3.Lauf | 30 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
GESAMT | 90 Minuten |
2 Läufe in Addition zählen zur Deutschen DMV-Cross-Country-Meisterschaft, ein Lauf wird als Streichlauf in der Meisterschafts-Wertung gewertet
ATV / QUAD: 4 Läufe (siehe Zeitplan) | ||
1.Lauf | 180 Minuten | Wertungsfaktor 3 |
2.Lauf | 240 Minuten | Wertungsfaktor 4 |
3.Lauf | 240 Minuten | Wertungsfaktor 4 |
GESAMT | 660 Minuten |
SxS: 4 Läufe (siehe Zeitplan) | ||
1.Lauf | 60 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
2.Lauf | 60 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
3.Lauf | 60 Minuten | Wertungsfaktor 1 |
4.Lauf | 120 Minuten | Wertungsfaktor 2 |
GESAMT | 300 Minuten |
Die Läufe in Addition zählen zur Deutschen DMV-Cross-Country-Meisterschaft.
Es werden nur die Fahrer bzw. Teams gewertet, die mindestens 40 Prozent der Renndistanz des Klassenbesten absolviert haben.
7.3 WERTUNGSSYSTEM
Es wird für jede Klasse eine separate Wertung erstellt.
Bei den Rennen des endurance-Masters-12-Stunden-Festivals werden nach folgendem Schlüssel klassenweise Wertungspunkte vergeben:
1.Platz | 30 Punkte | 13.Platz | 11 Punkte |
2.Platz | 25 Punkte | 14.Platz | 10 Punkte |
3.Platz | 22 Punkte | 15.Platz | 9 Punkte |
4.Platz | 20 Punkte | 16.Platz | 8 Punkte |
5.Platz | 19 Punkte | 17.Platz | 7 Punkte |
6.Platz | 18 Punkte | 18.Platz | 6 Punkte |
7.Platz | 17 Punkte | 19.Platz | 5 Punkte |
8-Platz | 16 Punkte | 20 Platz | 4 Punkte |
9.Platz | 15 Punkte | 21 Platz | 3 Punkte |
10.Platz | 14 Punkte | 22.Platz | 2 Punkte |
11.Platz | 13 Punkte | 23.Platz | 1 Punkt |
12.Platz | 12 Punkte |
Die Wertungspunkte werden mit dem entsprechenden Wertungsfaktor multipliziert. Das Endergebnis errechnet sich aus der Addition der Wertungspunkte der einzelnen Rennen. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der besseren Einzelergebnisse.
Bei Kürzung der Renndistanz durch Abbruch wird der Lauf mit voller Punktzahl gewertet, wenn die Hälfte der Renndistanz absolviert wurde. Wird das Rennen vor Erreichen der halben Renndistanz beendet, halbieren sich die Wertungspunkte. Wird der Lauf früher abgebrochen, kann erneut gestartet werden.
Gewertet werden alle Fahrer bzw. Teams, die mindestens 40 Prozent der Renndistanz des Klassensiegers absolviert haben.
8.1. Schutzkleidung/Helm
Die Fahrer aller Klassen müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Handschuhe. Zudem ist das Tragen eines Rückenprotektors obligatorisch. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer aller Klassen während des gesamten Wettbewerbs Pflicht.
Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung entsprechen sowie bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich.
Es wird empfohlen einen Nierengurt, Brust- , Rücken- und Nackenschutz zu tragen.
Zugelassen für den Einsatz im Motorradsport sind alle Schutzhelme, die den anerkannten Prüfnormen gemäß FIM-Artikel 01.70 entsprechen:
Europa: ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“
Japan: JIS 8133 : 2007
USA: SNELL M 2010
8.2 Side-x-Side
Das Tragen eines feuerfesten, zweilagigen „FIA-approved“ Rennoveralls (FIA 8856-2000) ist Pflicht. Kartanzüge sind nicht zugelassen
Sowohl der Fahrtleiter als auch das Schiedsgericht können bei entsprechenden Voraussetzungen Strafen gegen einen Veranstaltungsteilnehmer verhängen.
striktes Haltverbot bei Zählstelle (ausgenommen bei Stau) | Abzug 1 Runde |
fremde Hilfe auf der Strecke (mit Ausnahme anderer aktiver Teilnehmer) | Abzug 3 Minuten |
Rauchen in der Helferzone, gilt auch für Helfer | Abzug 1 Runde |
Missachtung der Flaggensignale während des Rennens | Abzug 1 Runde |
Das Verlassen der Strecke und der Helferzone mit dem Fahrzeug während der gesamten Renndauer zwecks Reparatur, Servicearbeiten | Disqualifikation |
Fahrerwechsel auf der Strecke | Abzug 1 Runde |
Abkürzen der vorgegebenen Strecke, auch bei fehlender Begrenzung | Abzug 1 Runde |
Abkürzen der vorgegebenen Strecke, um Zeitvorteil zu beschaffen | Disqualifikation |
Fahren ohne Abreißleine, Sicherheitsgurt (Kill-Switch, Not aus) | Disqualifikation |
Fahren ohne Schutzbekleidung (Helm, Schutzbekleidung) | Disqualifikation |
Tanken ohne Tankmatte | Abzug 1 Runde |
Tanken bei laufendem Motor | Abzug 1 Runde |
Betrugsversuche oder unsportliches Verhalten von Teilnehmern und Teammitgliedern während der kompletten Veranstaltung | nach Ermessen des verantwortlichem Rennleiters |
Die Liste ist nicht abschließend |
Der Veranstalter kann in seiner Ausschreibung weitere Strafen festlegen. Alle Strafen fließen nach deren Rechtsgültigkeit unmittelbar in das Veranstaltungsergebnis ein. Über eine vom Fahrtleiter verhängte Strafe ist der Zeitnahme und dem Schiedsgericht schriftlich Mitteilung zu machen.
10. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen des DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, den ADAC-Gauen, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen der FIM, des DMSB, deren Präsidenten, Organe, Generalsekretäre sowie Bevollmächtigte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen und Stellen, den DMSB Mitgliedsverbänden, den Sportabteilungen, den ADAC-Gauen, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche und solche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Veranstalter schließt für seine von der zuständigen Sportabteilung genehmigte Veranstaltung folgende Versicherung in ausreichendem Umfang ab: 1. Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung 2. Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung 3. Zuschauer-Unfall-Versicherung 4. Sportwarte-Unfall-Versicherung 5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftpflicht-Versicherung Siehe auch DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen – die FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, – den Promoter/Serienorganisator – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,Seite 12 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Enduro- Rallye außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, – den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
13. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle in Art. 13 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches aus drei Personen besteht, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Veranstaltungsleiter und der Technische Kommissar können nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement entscheidet zunächst der Veranstaltungsleiter (FL).
15. Umweltbestimmungen
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell auslaufende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst verantwortlich. Müll darf nach der Veranstaltung nicht im Fahrerlager zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht auch nachträglich von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für entsprechende Folgekosten haftbar gemacht werden.
Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der jeweiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu stellen. Einsprüche gegen Entscheidungen des Veranstaltungsleiters sind spätestens 30 Minuten nach Aushang der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Alle Einsprüche werden nur bei Vorliegen einer Einspruchsgebühr in Höhe von € 100.- bearbeitet. Bei endgültiger Abweisung des Einspruches verfällt diese Gebühr. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.
17. Datenschutz
Die Teilnehmer an der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung in Bild und Ton gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden.
Die Anti Doping Bestimmungen des DOSB und der NADA (abrufbar im internet unter http://www.nadabonn.de) sind in ihrer jeweils aktuellsten Form zu befolgen. Dies gilt auch für etwaige Kontrollen während und außerhalb der Veranstaltung.
19. Sicherheit
Die Mindestanforderungen des DMSB hinsichtlich der Sicherheit (Clubsport-Richtlinien) sind einzuhalten.
20. Promoter
vdm-services
- Presse- und Veranstaltungs-Agentur Hans-Georg v.der Marwitz Nebenstraße 3
D-15848 Rietz-Neuendorf
https://endurance-master.com, https://12h.endurance-masters.com